MFG kritisiert umstrittenen Gesetzesentwurf:
„Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität des Häuslichen Unterrichts“ nennt der Unterrichtsausschuss der Bundesregierung kürzlich erarbeitete Verschärfungen für die Voraussetzungen zur Durchführung des Häuslichen Unterrichts.
„Die neue Regelung wird vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten – wie so viele Novellen in den letzten Jahren“, sagt LAbg. Dagmar Häusler, BSc., MFG-Österreich Bundesparteiobmann Stv.. MFG ortet eine verfassungswidrige Gesetzesänderung und hat dies bereits in einer Stellungnahme an das Parlament kundgetan. Der wahre Grund hinter dieser von SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS befürworteten Gesetzesänderung ist klar: „Mit dieser, aller Voraussicht nach, verfassungswidrigen Novellierung will die Regierung lediglich Eltern dazu nötigen, ihre Kinder in die heillos überforderten Regelschulen zurückzubringen und die Möglichkeit des Heimunterrichts so schwer wie nur irgendwie möglich zu gestalten. Im System sind unsere Kinder nichts anderes als Werteinheiten, die dem Systemerhalt dienen und möglichst früh einer Gehirnwäsche zu unterziehen sind, damit sie auf Spur gebracht werden. Tatsächliche Bildung, die das Kind in den Mittelpunkt stellt, ist leider nicht das Ziel unseres Bildungssystems. Die Leidtragenden sind einmal mehr die Kinder“, so Häusler.
Konkret wurde im Unterrichtsausschuss beschlossen, dass die für die Überprüfung des Leistungsstands relevanten Reflexionsgespräche auf die Vorschulstufe ausgeweitet werden sollen. Zudem sollen Eltern künftig den Bildungsdirektionen ein pädagogisches Konzept vorlegen sowie bekanntgeben, an welchem Ort der Häusliche Unterricht stattfinden soll. Hier wird es spannend: Wenn der Gesetzgeber künftig von Eltern, die sich für den Häuslichen Unterricht ihres Kindes entscheiden, dieselbe Organisationsstruktur unter Zuhilfenahme eines pädagogischen Konzepts fordert, wie es für Schulen vorgesehen ist, untergräbt er das Recht auf den Häuslichen Unterricht, da dieser per definitionem keine solche Organisationsstruktur aufweisen kann und auch nicht muss.
“Die geplante Anwendung der hoheitlichen Gewalt als Druckmittel stellt einen Anschlag auf das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Häuslichen Unterricht in Österreich dar.“
Unsinniger bürokratischer Aufwand
MFG vertritt den Standpunkt, dass ein pädagogisches Konzept im Häuslichen Unterricht nicht notwendig ist, da dieser ohnehin das Kind in den Mittelpunkt stellt und ein solches Konzept daher überflüssig macht. Diese Maßnahme brächte daher lediglich einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten – für die Eltern bei der Erstellung und für Sachbearbeiter und Schulqualitätsmanager bei dessen Genehmigung und Überprüfung. Die darin enthaltene zwingende Vorlage einer Jahresplanung unterwirft den Häuslichen Unterricht zudem einer unzulässigen Beschränkung der herrschenden Methodenfreiheit. Die damit einhergehende zwingende Jahresplanung würde sämtliche Unterrichtsmethoden ausschließen, die von einer individuellen, flexiblen Erarbeitung des Lehrstoffes ausgehen.
“MFG fordert eine völlige Gleichstellung von Kindern im Häuslichen Unterricht zu den Kindern in der Schule.“
Gleiches Recht für alle
Generell ist zu beobachten, dass immer nur die Pflichten zulasten der Eltern im Häuslichen Unterricht verschärft werden und diese sich ihre Rechte im Sinne der Gleichberechtigung erstreiten müssen. Staatliches Schulgeld wird etwa weiterhin nur an die Sprengelschulen und nicht an Eltern ausbezahlt, deren Kinder sich im Häuslichen Unterricht befinden. Vielmehr sollte das Engagement selbstbestimmter Familien als Erweiterung der Diversität der Bildungslandschaft unterstützt und für Familien einfacher umsetzbar und zumutbarer werden. MFG fordert daher eine völlige Gleichstellung von Kindern im Häuslichen Unterricht zu den Kindern in der Schule.
„Anschlag auf verfassungsmäßig gewährleistetes Recht“
Dagmar Häusler, selbst zweifache Mutter, bringt es auf den Punkt: „Dieser Gesetzesvorschlag ist ein Schuss in den Ofen. Er befeuert lediglich weiter die Spirale nach unten. Mit diesen voraussichtlich verfassungswidrigen Auflagen will die Regierung lediglich die Eltern dazu nötigen, ihre Kinder in die heillos überforderten Schule zu geben und das Institut des Heimunterrichts so gut wie zu verunmöglichen.“ Die geplante Anwendung der hoheitlichen Gewalt als Druckmittel entspricht u.a. als Analogie zum StGB nicht den guten Sitten (StGB § 105 Abs 2) und stellt einen Anschlag auf das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Häuslichen Unterricht in Österreich dar.
“Die Besonderheit des Häuslichen Unterrichts liegt genau darin, ihn individuell an die Bedürfnisse des jeweiligen Kindes anzupassen.”
LAbg. Dagmar Häusler, BSc (Foto Credit: Alois Endl)
Die Bildung unserer Kinder legt den Grundstein dafür, wie wir uns als Gesellschaft entwickeln werden. Mehr denn je ist es wichtig, vor allem der Individualität Raum zu geben. Die Besonderheit des Häuslichen Unterrichts liegt genau darin, auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kindes eingehen zu können. Wenn Eltern gerne ihr Kind im Häuslichen Unterricht begleiten möchten, ist das ein Gewinn – sowohl für das Kind als auch für die Eltern, aber auch für das Bildungssystem. Schließlich liegt es in erster Linie an den Eltern, für das Wohl ihres Kindes zu sorgen. Dagmar Häusler: “Stattdessen erleben wir immer häufiger die Entfremdung der Familienmitglieder untereinander und betonen gleichzeitig, wie wichtig soziale Kompetenz ist. Diese beginnt in der Familie. Altersübergreifende Strukturen zu erleben, ist ebenso wichtig, wie der Kontakt zu Gleichaltrigen.“
„Wie viele Kinder gehen heute noch gerne in die herkömmliche Schule?“
Fast alle Eltern spüren es: Immer mehr Kinder leiden unter dem „System“ Schule. Sie sind dazu aufgefordert, permanent ihre Interessen zu unterdrücken und sind einem unbeschreiblichen Leistungsdruck ausgesetzt. „Jeder sollte sich selbst fragen, warum so viele Kinder psychisch krank werden. Wie viele Kinder gehen heute noch gerne in der Schule, um dort etwas zu lernen? Die mangelnden Lernerfolge und die völlig ausgeuferte „Nachhilfeindustrie“ sind ein weiteres Signal dafür, dass das Bildungswesen in unserem Land vollkommen schief läuft. Im System sind unsere Kinder nichts anderes als Werteinheiten, die dem Systemerhalt dienen und möglichst früh einer Gehirnwäsche zu unterziehen sind, damit sie auf Spur gebracht werden. Bildung, die das Kind in den Mittelpunkt stellt und seine Bedürfnisse fördert, ist leider nicht das Ziel unseres Bildungssystems.
Wenn der Bildungsminister die Novelle als wichtigen Schritt zum Wohle der Kindes bezeichnet, bringt das das Fass zum Überlaufen. Eltern, die ihre Kinder zum Häuslichen Unterricht abmelden, mangelt es mit Sicherheit nicht an Verantwortungsbewusstsein – ganz im Gegenteil: sie beweisen damit, dass das Wohl ihrer Kinder für sie an erster Stelle steht. Viel eher drängt sich die Frage auf, ob der Staat im Sinne des Kindeswohls handelt, wenn man sich in Erinnerung ruft, wie unstrukturiert und inadäquat die Externistenprüfungen geplant bzw. durchgeführt wurden. Das geht besser! Wir fordern die Politik daher auf, alternative Bildungswege zu fördern, statt diese mit schikanösen Vorgaben zu ersticken. Schließlich tragen sie auch dazu bei, das wegen dem selbstgemachten Personalmangel aus allen Nähten platzende System zu entlasten“, so Dagmar Häusler in ihrer Stellungnahme an das Hohe Haus.
MFG lehnt den Gesetzesentwurf des Unterrichtsausschusses aus den oben genannten Gründen entschieden ab – aber auch vor allem darum, weil es nach ständiger Judikatur des Verfassungsgerichtshofes gemäß Art. 17 StGG nicht zulässig ist, die Erteilung Häuslichen Unterrichts irgendwelchen Beschränkungen zu unterwerfen (vgl. VfGH vom 22.06.1954, VfSlg 2670/1954). Umso mehr gilt das für die verantwortlichen Behörden.