MFG-Initiativantrag führt zu neuen Lebensmittelstandards
Per Verordnung hat die Bundesregierung nun beschlossen, dass Großküchen, wie etwa Betriebskantinen, künftig die Herkunft von Milch, Eiern und Fleisch bekanntgeben müssen. „Die Richtung stimmt“, sagt MFG-Gesundheitssprecherin Dagmar Häusler, deren Partei kurz zuvor einen nicht minder bedeutenden Meilenstein gesetzt hat: MFG OÖ brachte in der letzten Landtagssitzung einen Initiativantrag auf eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, in denen Insektenbestandteile mitverarbeitet werden, durch. Freilich steht man erst am Anfang des Weges: „Wir stellen auch weiterhin den Menschen in den Mittelpunkt unserer Arbeit und werden in Sachen Lebensmittel weitere wichtige Standards einfordern“.
Großküchen müssen Herkunft von Lebensmitteln offenlegen
Ab September 2023 soll von der Lebensmittelaufsicht österreichweit kontrolliert werden, was in den Großküchen auf die Teller kommt. So weit so gut – allerdings ist die Regelung relativ vage gehalten. Die Großküchen können die entsprechenden Kennzeichnungen nach EU, Nicht-EU, Herkunftsland oder Region durchführen. Auch eine prozentuelle Herkunftsbezeichnung über den Zeitraum eines Jahres ist möglich. Was dann am jeweiligen Tag wirklich am Teller liegt, ist kaum nachvollziehbar. So reicht übers Jahr gesehen etwa die Angabe „Hühnerfleisch zu 50 Prozent aus der EU, zu 30 Prozent aus Österreich und zu 20 Prozent aus Nicht-EU-Ländern“. Auch eine entsprechende Verordnung für die Gastronomie fehlt noch.
„Endlich rührt sich was in Sachen Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Wir sind aber erst am Anfang eines langes Weges.“
LAbg. Dagmar Häusler, BSc., MFG-Österreich Bundesparteiobmann-Stv.
Insektenbestandteile in Lebensmitteln sollen gekennzeichnet werden
Beim ebenfalls sehr sensiblen Thema Insekten und Insektenmehl (das sogar in Würsten, Nudeln oder Brotteig beigemengt werden kann) als Lebensmittel hat MFG bereits vorgelegt: „Es ist unerlässlich, Menschen davor zu bewahren, unbewusst etwas zu essen, vor dem sie sich ekeln oder das möglicherweise schädlich ist. Da Insekten nicht zu den 14 Hauptallergenen gezählt werden, müssen diese in der Zutatenliste nicht optisch hervorgehoben werden, auch auf Speisekarten müssen diese nicht angeführt werden“, so Dagmar Häusler.
MFG fordert eine gesonderte Kennzeichnungspflicht für Produkte, in denen die bereits zugelassenen Insekten wie Mehlkäfer, Wanderheuschrecken, Hausgrillen, sowie der Getreideschimmelkäfer oder Buffalowurm enthalten sind. Zudem sollen die erwähnten „Lebensmittel-Insekten“ als Hauptallergene in die entsprechende EU-Verordnung aufgenommen werden. ÖVP und FPÖ haben dem MFG-Initiativantrag vollinhaltlich zugestimmt, der Antrag wurde an den Bund transferiert. Dagmar Häusler: „Du bist, was du isst. Es war sicher nicht der letzte erfolgreiche MFG-Antrag in dieser Sache. Ich freue mich über diesen Erfolg! Wir werden hier weiter beharrlich Verbesserungen für die Konsumenten einfordern.“