Undurchdachtes Drüberfahren gefährdet das funktionierende System der Tagesmütter

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Dagmar Häusler (MFG) kritisiert die Novelle des Oö. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes:

Die jüngste Novelle des Oö. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (Oö. KBBG) hat ihre Tücken und Lücken: So wird Eltern künftig die Förderung für die Bezahlung von Tagesmüttern gestrichen, wenn ihr Kind auch eine öffentliche Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung besucht. Vor allem die verdienten Tagesmüttervereine sehen sich dadurch an den Rand gedrängt, vielen Betreuern droht das Aus – oder der zwangsweise Wechsel in eine staatliche Betreuungseinrichtung. „Eltern und Betreuungspersonal werden vor vollendete Tatsachen gestellt. So geht’s nicht!“, sagt MFG-Familiensprecherin Dagmar Häusler. Sie fordert eine akzeptable Regelung für Alle: „Da jede Familie einen individuellen Betreuungsbedarf hat, braucht es da auch eine individuelle Lösung.“

Wenn Kinder am Vormittag eine öffentliche Bildungs- und Betreuungseinrichtung besuchen und am Nachmittag von einer Tagesmutter betreut werden, wurden die dadurch entstehenden Kosten bislang staatlich gefördert. Das wird mit der aktuellen KBBG-Novelle nun anders. Fortan müssen diese Kinder die staatliche Nachmittagsbetreuung der Gemeinde besuchen, sobald ein Bedarf von mindestens drei Kindern gegeben ist. Wenn Gemeinden aber auf keine Gruppengrößen von drei Kindern kommen oder sich der jeweilige Bedarf ändert, kann es unangenehm werden.
Eltern müssen dann Bestätigungen von Gemeinden einholen, damit sie ihre Förderung für eine Tagesmutter beantragen können – hier droht ein Spießrutenlauf von A nach B, um überhaupt zu einer Förderung zu gelangen Und fällt die Betreuungsmöglichkeit seitens der Gemeinde nach einem Jahr mangels Nachfrage vielleicht weg, gibt es dann möglicherweise auch das Angebot der Tagesmütter nicht mehr, weil diese mangels Aufträgen ihre Tätigkeit beendet haben. Eltern können sich ohne Förderung die Inanspruchnahme einer Tagesmutter einfach nicht mehr leisten.

„Mit dieser völlig undurchdachten Lösung, die einem Rückschritt gleicht, verlässt Oberösterreich den vorgegebenen Weg zum ‚Kinderland Nr.1“
MFG-Landtagsabgeordnete Dagmar Häusler

Weiteres Problemfeld: Der Investitionskostenzuschuss für Tagesmütter muss jetzt schon von den Tagesmüttern beantragt werden. Diese wissen aber gar nicht, ob sie ab 1. September noch arbeiten können, weil in vielen Gemeinden noch gar nicht klar ist, ob sie eine Betreuung anbieten. Auch für die Gemeinden bringen die neuen Regelungen finanzielle Mehrbelastung mit sich: die umfangreicheren Betreuungszeiten verursachen noch höhere Kosten für sie, ein Finanzierungskonzept dafür fehlt aber.. – das Chaos ist schon perfekt, „Keiner weiß, wie es weitergeht, man habe erst Anfang August von diesen Gesetzesänderungen erfahren“ so eine Tagesmutter.
Möglicherweise wird dieses Risiko aber billigend in Kauf genommen, so Häusler: „Ich glaube an keine Zufälle in der Politik. Offensichtlich will man die Tagesmütter so dazu bringen, in die Betreuungsstellen der Gemeinden und des Staates zu wechseln, weil dort ein Dauermangel an Betreuerinnen herrscht und man damit versuchen will, dem selbstproduzierten Kollaps des Systems noch zu entrinnen.“

Fakt ist, dass dadurch die individuellen Betreuungsmöglichkeiten weiter eingeschränkt werden und vielen Eltern beträchtliche Mehrkosten entstehen – und das in Zeiten, in denen Familien jeden Euro zweimal umdrehen müssen. MFG steht für ein Nebeneinander mehrerer Möglichkeiten auf Augenhöhe, aber keinesfalls für das sinnlose Erschweren einer ohnehin schon mehr als schwierigen Betreuungssituation. Dagmar Häusler: „Tagesmütter sollten eigentlich als Best-Practice-Beispiel für eine von vielen Möglichkeiten angesehen, aber nicht de facto verunmöglicht werden. Diese mangelnde Wertschätzung führt am Ende dazu, dass der Schuss nach hinten losgeht und sich noch mehr Personal aus dem Bildungs- und Betreuungsbereich verabschiedet.“

Rückfragehinweis:

MFG Oberösterreich
(+43 732) 7720 – 17402
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https://www.klubmfg-ooe.at/