Initiativantrag: die Abschaffung der Hundeabgabe

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Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des Oö. Landtag
betreffend
die Abschaffung der Hundeabgabe

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, die Hundeabgabe abzuschaffen und hierzu dem Oö. Landtag eine entsprechende Novelle des Oö. Hundehaltegesetzes vorzulegen.

Begründung

Der Hund, der Freund des Menschen, so lautet eine allgemeine Aussage. Für viele Menschen in Oberösterreich ist genau dies der Fall. Gerade für ältere Menschen ist ein Hund oft der tägliche Begleiter und ein wichtiger Sozialkontakt. Hunde sind daher mehr als Sozialpartner und keineswegs als Nutztiere oder “Luxusgut” anzusehen. Während für andere Haustiere wie bspw. Katzen keine Abgabe zu leisten ist, muss für Hunde eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Dies bedeutet eine willkürliche Diskriminierung der Hundehalter. Eine Abschaffung der Hundeabgabe würde auch eine finanzielle Entlastung der betroffenen Bürger bedeuten.

Die Festlegung der Höhe der Hundesteuer obliegt entweder dem Landesgesetzgeber oder dem Ermessen der einzelnen Städte und Gemeinden. Im Oö. Hundehaltegesetz ist in § 11 Abs 1 festgelegt, dass die Hundeabgabe “vom Gemeinderat festgesetzt” wird, wodurch es zu gravierenden und nicht nachvollziehbaren regionalen Unterschieden kommt.

Weiters ist die Hundeabgabe nicht zweckgebunden, somit ist sie eine Leistung ohne konkrete Gegenleistung.

Zudem ist Österreich eines der letzten Länder weltweit, die eine Hundesteuer verlangen. Selbst das erste Land mit einer Hundesteuer, Großbritannien, hat diese Steuer mittlerweile wieder abgeschafft. Auch andere europäische Länder wie England, Frankreich, Italien, Schweden, Dänemark etc. haben die Hundesteuer wieder abgeschafft. Mit der Abschaffung der Hundeabgabe würde eine Entbürokratisierung einhergehen und die mit der Einhebung der Steuer verbundenen Kosten für die Verwaltung würden entfallen.

Zusammengefasst ist die Hundeabgabe eine Steuer, die willkürlich einige Wenige belastet, intransparent und ohne konkrete Gegenleistung ist und hinsichtlich deren Höhe aufgrund der Festsetzung durch die Gemeinderäte regionale Unterschiede bestehen. Neben sozialen Aspekten sprechen auch die damit verbundene finanzielle Entlastung der Bürger sowie die damit einhergehende Entbürokratisierung für eine Abschaffung der Hundeabgabe.

Die nötigen legistischen Schritte für einen Entfall der Hundeabgabe sollen möglichst im Zuge der derzeit sich im Gange befindlichen Überarbeitung des Oö. Hundehaltegesetzes, zu deren Zweck im Oö. Landtag ein eigener Unterausschuss eingerichtet ist, erfolgen.

Linz, am 11. April 2024

(Anm.: Fraktion der MFG)
Aigner, Häusler, Krautgartner

Beilage 817_2024

Initiativantrag betreffend Abschaffung-Hundeabgabe